Kundgebung zum Dritten Modernisierungsgesetz am 22.07.25 auf dem Marienplatz (c) DAV
„Wir bedauern diese Entscheidung, akzeptieren aber den demokratischen Prozess“, erklärt DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt. „Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Bayerische Staatsregierung bei der anstehenden Neuauflage der Seilbahnförderrichtlinie die richtigen Lehren zieht und die Förderpolitik endlich auf Zukunft und Nachhaltigkeit ausrichtet.“
Bei einer Kundgebung am 22.07. auf dem Marienplatz in München, hatten Wolfgang Arnoldt und der DAV, zusammen mit dem Bündnis „Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz“, noch einmal lautstark Kritik geübt am vermeintlichen Bürokratieabbau auf Kosten der Natur.
Kritik an Gesetz – Zweifel an EU-Rechtskonformität
Besonders problematisch sieht der DAV die Anhebung der Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), wie sie das neue Gesetz vorsieht. Damit würde ein großer Teil aller Vorhaben im Bereich von Skipisten, Skiliften und Beschneiungsanlagen aus der UVP-Pflicht herausfallen – mit erheblichen Risiken für Natur und Umwelt.
Der DAV weist auf eine rechtliche Einschätzung der Deutschen UVP-Gesellschaft hin, wonach diese Änderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht verstoßen. In einem Gutachten betont die UVP-Gesellschaft, dass die EU-Mitgliedstaaten zwar einen Spielraum bei der Festlegung von Schwellenwerten haben, dieser jedoch nicht dazu führen darf, „dass die Mehrheit aller Projekte einer bestimmten Art von vornherein von der Pflicht zur UVP ausgenommen wären“. Genau das sei aber mit den bayerischen Regelungen zu erwarten.
Ein aktuelles Beispiel aus dem Nachbarland zeigt, dass dieser Einwand berechtigt ist:
Die Europäische Kommission hat Österreich verwarnt, weil es die EU-UVP-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt habe. Brüssel kritisiert insbesondere fehlende Prüfungen bei kumulativen Auswirkungen sowie bei Standort- und Größenkriterien. Sollte Österreich innerhalb von zwei Monaten keine Korrekturen vornehmen, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Seilbahnförderrichtlinie muss neu gedacht werden
Angesichts der Klimakrise fordert der DAV, dass die Modernisierungen von Skigebieten mit öffentlichen Geldern viel stärker an belastbare Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. Ein warnendes Beispiel liefert die Jennerbahn im Berchtesgadener Land: Trotz umfangreicher öffentlicher Förderung wurde der Skibetrieb nur wenige Jahre nach der Modernisierung eingestellt – wirtschaftlich nicht tragfähig.
Acht zentrale Forderungen für eine zukunftsfähige Seilbahnförderung
Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der Seilbahnförderrichtlinie 2026 hat der DAV, gemeinsam mit Bund Naturschutz, CIPRA, LBV, Mountain Wilderness, POW und dem Verein zum Schutz der Bergwelt, ein Forderungspapier veröffentlicht. Die Verbände fordern darin eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung im Sinne von Klima- und Naturschutz.
Zentrale Forderungen zu Seilbahnförderrichtlinie 2026:
- Keine Förderung von Beschneiungsanlagen
- Verbindliche ÖPNV-Anbindung als Fördervoraussetzung (mind. Stundentakt)
- Keine Förderung für Parkplatzbau
- Keine Unterstützung von Erlebnisinszenierungen oder Eventgastronomie
- Streichung der Pflicht zum Ganzjahresbetrieb
- Sanierung statt Expansion fördern
- Transparenz und öffentliche Kontrolle bei Fördermittelvergabe
- Ökologisch tragfähiges, regionales Gesamtkonzept als Fördergrundlage
„Die Neuauflage der Seilbahnförderrichtlinie 2026 ist die Chance für einen Neuanfang – im Einklang mit Natur, Klima und den Menschen vor Ort“, betont DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt.
