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Seilbahnwirtschaft in der Retroperspektive 2015

Seilbahnwirtschaft in der Retroperspektive 2015

2015 war ein Jahr, in dem die Seilbahnwirtschaft des Alpenraumes sich trotz ungünstiger ökonomischer Rahmenbedingungen wieder einmal als wirtschaftliche Festung sowie als Rückgrat und „Leithammel“ des Tourismus erwiesen hat.

Wie muss ein Funpark abgesichert werden?

Wie muss ein Funpark abgesichert werden?

Immer wieder taucht die Frage auf, wie ein Funpark vom Pistenbereich abgegrenzt und abgesichert sein muss, um vor Schadenersatzklagen „sicher“ zu sein. Dazu liegt nun eine aktuelle Entscheidung vor, die im Folgenden besprochen wird.

Verantwortung für das freie Gelände?

Verantwortung für das freie Gelände?

Es ist bekannt, dass das „freie Gelände“ generell nicht abzusichern ist. In einem aktuellen Urteil wurde dennoch eine Haftung nach einem Unfall abseits der Pisten ausgesprochen.

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