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Wie muss ein Funpark abgesichert werden?

Wie muss ein Funpark abgesichert werden?

Immer wieder taucht die Frage auf, wie ein Funpark vom Pistenbereich abgegrenzt und abgesichert sein muss, um vor Schadenersatzklagen „sicher“ zu sein. Dazu liegt nun eine aktuelle Entscheidung vor, die im Folgenden besprochen wird.

Verantwortung für das freie Gelände?

Verantwortung für das freie Gelände?

Es ist bekannt, dass das „freie Gelände“ generell nicht abzusichern ist. In einem aktuellen Urteil wurde dennoch eine Haftung nach einem Unfall abseits der Pisten ausgesprochen.

Öffentliche „Verhinderungskultur“ – Gift für das Investitionsklima

EuGH-Entscheidung lässt Alarmglocken schrillen!

Ein Streitfall über den Ausbau einer Wasserstraße in Deutschland führte kürzlich zur EuGH-Entscheidung C 461-13, die Umweltschützer beson-ders freut, deren Auswirkungen aber für Kopfzerbrechen bei Projekt-werbern sorgt.

Verantwortung für das freie Gelände?

Beschneiung und Pistenbetriebs

Trotz der derzeit dafür noch zu hohen Temperaturen hier – auf Grundlage gerichtliche Entscheidungen – kurz die Rechtslage zur Zulässigkeit einer Beschneiung während des laufenden Pistenbetriebes.

Editorial ISR 6 / 2015

Editorial ISR 4 / 2015

Es ist für mich immer wieder beeindruckend, mit welcher Akribie und spürbarer Begeisterung für die Seilbahntechnik unser „rasender Reporter“, Roman Gric, seine Beiträge exklusiv für die ISR vorbereitet.

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