Forschung zu Beschneiung und Drohnenbefliegung in Alpbach
Bei der Planung von Seilbahnen wird in der Regel schon aus Materialeinsparungsgründen eine möglichst bodennahe Seilführung angestrebt. Dies führt dazu, dass für Bereiche mit kritischen Abständen zu anderen Seilbahnen, Lichtraumprofilen von Verkehrswegen oder sonstigen Objekten genauere Untersuchungen über die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände notwendig sind, sogenannte Abstandsnachweise.
Das Tiroler Unternehmen und seine Partner konnten in diesem Sommer am Berg erneut zahlreiche interessante Projekte realisieren. Angefangen von Spielplätzen in unterschiedlichen Größen bis hin zu thematisierten Erlebniswelten reicht die Vielfalt an Attraktionen.
Die Überarbeitung der EN-Normenreihe „Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“ ist, mit Ausnahmen der EN 12927 – Seile, und der EN 1907 – Begriffsbestimmungen, abgeschlossen und mit dem Erscheinen ist noch heuer zu rechnen.
Mit Snowlicious bringt Prinoth kulinarische Erlebnisse direkt auf die Skipiste.
Bekanntlich ist die Haftung eines Seilbahnunternehmens nach dem EKHG sehr streng und entsteht auch ohne Verschulden seiner Mitarbeiter. Nun liegt eine Entscheidung vor, die klarstellt, dass für ein Fehlverhalten des Verletzten nicht gehaftet wird.
Eine der wichtigsten Aufgaben eines Fachmagazins ist es, einen Beitrag zum wissenschaftlichen Know-how-Transfer und damit zur Weiterentwicklung des jeweiligen Fachgebietes zu leisten.
Die Berücksichtigung von Klimawandelfolgen in der Seilbahn- und Pistenplanung
Manchmal frage ich mich, warum so viele Propheten des Untergangs des Skisports unterwegs sind.
2015 war ein Jahr, in dem die Seilbahnwirtschaft des Alpenraumes sich trotz ungünstiger ökonomischer Rahmenbedingungen wieder einmal als wirtschaftliche Festung sowie als Rückgrat und „Leithammel“ des Tourismus erwiesen hat.
Peter Schöttl, Präsident des Verbands Deutscher Seilbahnen e. V. (VDS), beantwortet Fragen zum Thema Wertschöpfung durch Seilbahnen.
Immer wieder taucht die Frage auf, wie ein Funpark vom Pistenbereich abgegrenzt und abgesichert sein muss, um vor Schadenersatzklagen „sicher“ zu sein. Dazu liegt nun eine aktuelle Entscheidung vor, die im Folgenden besprochen wird.
Es ist bekannt, dass das „freie Gelände“ generell nicht abzusichern ist. In einem aktuellen Urteil wurde dennoch eine Haftung nach einem Unfall abseits der Pisten ausgesprochen.
In nicht wenigen Fällen grenzt es an ein Wunder, dass in manchen Bereichen der Wirtschaft nach wie vor eine, wenn auch „schaumgebremste“ Investitionsbereitschaft besteht.
„Jetzt spinnen sie bei MANOVA“ war wohl einer der häufigsten Gedanken, als wir von der Skigebietsliebe zu reden begonnen haben.
In den „Chroniken von Narnia“ des irischen Schriftstellers Clive Staples Lewis gelangen vier Kinder durch einen rätselhaften Wandschrank in ein fremdes Königreich –
Die Seilbahnbranche ist nicht nur eine besonders innovative Branche, sie ist auch eine Branche der Superlative.
Ein Streitfall über den Ausbau einer Wasserstraße in Deutschland führte kürzlich zur EuGH-Entscheidung C 461-13, die Umweltschützer beson-ders freut, deren Auswirkungen aber für Kopfzerbrechen bei Projekt-werbern sorgt.