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Flächenberechnung in UVP-Verfahren

Flächenberechnung in UVP-Verfahren

Wie berichtet (ISR 3/2011, S 56, bzw. mein Seilbahnrecht-Newsletter 02/2011 vom 10. 6. 2011), ist zuletzt eine Entscheidung des VwGH ergangen, in welcher geklärt wurde, welche Flächen einzurechnen sind, um die UVP-Pflicht eines Projekt zu beurteilen.

Schweizer Vorgaben

Schweizer Vorgaben

Gegen den verregneten Sommerbeginn können auch die Schweizer Touristiker nichts. Gegen den superharten Franken gibt es ebenso wenig ein Patentrezept, es wären denn diverse Rabattaktionen, für die die Schweiz aber noch nie zu haben war.

Gegenwind gibt auch Aufwind

Gegenwind gibt auch Aufwind

Die ganze Schweiz spricht vom Zerfall des Euro und des US-Dollar und vom überbewerteten Schweizer Franken. Alles spricht von einer sehr schwierigen Zeit für die Exportindustrie und dass Importprodukte günstiger werden sollen.

Österreichs Seilbahnen im Sommer

Österreichs Seilbahnen im Sommer

Im Sommer 2010 konnten die österreichischen Seilbahnen 10,3 Mio. Sommergäste anlocken, welche 29,8 Mio. Beförderungen in Anspruch nahmen. An rund 26.000 Betriebstagen wurde ein Kassenumsatz von € 95,6 Mio. gemacht.

Sind die Berge im Sommer zu niedrig?

Sind die Berge im Sommer zu niedrig?

Der Sommer gilt als Stiefkind bei den Seilbahnen. Man macht kaum Geschäft, im Vergleich zum Winter sind die Frequenzen und Preise niedrig – in Summe ist also der Sommer kein wirklicher Umsatzbringer.

Der Sommer bringt’s!

Der Sommer bringt’s!

„Der Winter wird rauer und härter!“ Diese viel zitierte Phrase gilt in besonderem Maße für die Bergbahnen im Alpenraum. Sie erwirtschaften in der Regel rund 80 % bis 95 % ihrer Wertschöpfung in den Wintermonaten.

Flächenberechnung in UVP-Verfahren

Verantwortung beim Sommerbetrieb

Immer häufiger investieren die Seilbahnunternehmen in Maßnahmen und Attraktionen zur Belebung der Sommersaison (z. B. Rodelbahnen, Klettergärten, Spielanlagen, Hochseilgärten, Veranstaltungen etc).

Flächenberechnung in UVP-Verfahren

UVP-Pflicht für Pendelbahn

Zur Frage, ob für die Errichtung einer geplanten Pendelbahn durch die Kaunertaler Gletscherbahnen ein UVP-Verfahren durchzuführen ist, liegt nun – nach über vier Jahren – eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vor:

Sommer am Berg im Dezember

Sommer am Berg im Dezember

ist natürlich nicht in Europa sondern etwa in Neuseeland möglich. Wir berichten über geplante, bzw. realisierte Projekte von visionären Bergbahnen und Inszenierungen am Berg von Neuseeland über die Schweiz bis Bad Gastein.

Flächenberechnung in UVP-Verfahren

Verschärfung der Haftung für Pistengeräte?

Sollte sich die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Haftung für Unfälle mit Pistengeräten in dieser Form fortsetzen, würde dies zu einer deutlichen Verschärfung der Verantwortung der Seilbahnunternehmen führen.

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