Pistensicherung auch nach Pistenschluss?
Nach einem aktuellen Urteil des (österreichischen) Obersten Gerichtshofes, kann eine Haftung einer Seilbahnun auch für Unfälle nach Pistenschluss entstehen.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Nach einem aktuellen Urteil des (österreichischen) Obersten Gerichtshofes, kann eine Haftung einer Seilbahnun auch für Unfälle nach Pistenschluss entstehen.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Der Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten am 01.01.2009 mit tödlichen Folgen löste – obwohl der Unfallshergang noch nicht geklärt ist – eine heftige Diskussion zur Helmpflicht auf Skipisten aus. Hier der aktuelle Stand:
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
In mehreren aktuellen Gerichtsverfahren war die Frage zu klären, ob eine Beschneiung während des Pistenbetriebs zulässig ist, oder ob sie unterbleiben muss, weil dadurch eine „atypische Gefahr“ geschaffen wird.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Auf Grund mehrerer Anfragen zur Haftung bei Unfällen mit Pistengeräten und den damit verbundenen Warnpflichten stelle ich die Rechtslage wie folgt kurz dar:
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Zwischen zahlreichen Skigebieten der Alpen bestehen Kooperationen, in der Art und Weise, dass mit dem Skipass eines Gebiets auch das benachbarte Gebiet befahren werden kann (Kartenverbund).
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Wie allgemein bekannt, ist ein Seilbahnunternehmen im Winter für den Zustand der von ihm bereitgestellten Anlagen und Pisten verantwortlich. Diese müssen nach dem Maßstab der „Zumutbarkeit“ gesichert, geräumt etc. werden.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Anschließend an den ersten Teil dieses Artikels (Tourengeher auf Skipisten) werden im Folgenden die sich aus der Benützung der Pisten durch Tourengeher ergebenden Haftungsfragen besprochen.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Dr. Christoph Haidlen, Spezialist für Rechtsfragen in der Seilbahnbranche, befasst sich im vorliegenden Artikel mit der Frage der (Un-)Zulässigkeit von Skitouren auf den präparierten Pisten.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
In der Ausgabe 1/2006 der ISR wurden die strengen Haftungsmaßstäbe nach den Bestimmungen des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) beschrieben.
WeiterlesenApr. 7, 2011 | Recht
Strenger Haftungsmaßstab gemäß EKHG. Immer wieder stellt sich nach einem Seilbahnunfall die Frage, wann ein Seilbahnbetreiber für die Folgen zu haften hat und unter welchen Umständen er sich von der Haftung befreien kann.
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