(Un-)Vorhersehbarkeit der Haftung?

„Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage!“ scheint Hamlet in der gleichnamigen Tragödie von William Shakespeare zu verzweifeln. Ähnlich müssen sich Seilbahnunternehmen bei der Frage, für welche Unfälle sie zu haften haben und wann keine Haftung entste

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Pistengütesiegel als Haftungsrisiko?

Dieser Artikel schließt an meinen Artikel in der ISR 6/2009 zur Frage einer Pflicht der Pistenretter zur Aufnahme von Unfalldaten an. Im Zuge der Neubearbeitung meines Handbuches „Das Österreichische Seilbahnrecht“ bin ich auf folgenden Aspekt aufmerksam

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Müssen Pistenretter Unfalldaten erheben?

In einem aktuellen, von mir bearbeiteten Fall, ist ein bei einem Schiunfall Geschädigter auf eine neue „kreative“ Idee einer Schadenersatzhaftung gekommen: Er verklagte das Seilbahnunternehmen, da dessen Pistenretter den Namen des zweiten Unfallbeteiligte

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Dienstbarkeit der Skiabfahrt und Sommerbetrieb

Vor Beginn der kommenden Wintersaison berichte ich über ein aktuelles Gerichtsverfahren, in welchem zu klären war, wie weit eine Dienstbarkeit, die für den Winterbetrieb eingeräumt wurde, auch für Veranstaltungen im Sommer „genutzt“ werden kann.

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Sommerbetrieb und Warnpflichten

Zur Belebung der Sommersaison betreiben zahlreiche Skigebiete Sommerrodelbahnen. Aus deren Betrieb entstehen neuartige Haftungsszenarien auf die im Folgenden anlässlich einer aktuellen Gerichtseinscheidung hingewiesen wird.

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