Entschädigung für Betriebseinstellung

Seilbahn-Rechtsexperte Dr. Christoph Haidlen informiert: Auf Grundlage des Epidemiegesetzes 1950 haben Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung (Ersatz des Verdienstentgangs). Dieser Anspruch kann unabhängig von und zusätzlich zu einer Antragsstellung nach dem Härtefallfonds/Krisenbewältigungsfonds oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Förderungen geltend machen.

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Klimaneutrale Brunni-Bahnen AG in Engelberg

Die Brunni-Bahnen Engelberg AG bezweckt die Bewirtschaftung des Gebietes Engelberg-Brunni als Ausflugs- und Erholungsgebiet. Rechtzeitig zur diesjährigen Sommersaison eröffnete das Unternehmen das erste Plus-Energie-Bergrestaurant in der Schweiz und setzt somit weiterhin auf Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität.

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