Die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Seilbahn ist in Österreich das Vorliegen einer aufrechten Konzession. In den nächsten Jahren laufen viele Konzessionen von „alten“ Pendelbahnen und sonstigen Seilbahnen ab.
Die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Seilbahn ist in Österreich das Vorliegen einer aufrechten Konzession. In den nächsten Jahren laufen viele Konzessionen von „alten“ Pendelbahnen und sonstigen Seilbahnen ab.
Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG
Bei der Planung von Seilbahnen wird in der Regel schon aus Materialeinsparungsgründen eine möglichst bodennahe Seilführung angestrebt. Dies führt dazu, dass für Bereiche mit kritischen Abständen zu anderen Seilbahnen, Lichtraumprofilen von Verkehrswegen oder sonstigen Objekten genauere Untersuchungen über die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände notwendig sind, sogenannte Abstandsnachweise.
Die Überarbeitung der EN-Normenreihe „Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“ ist, mit Ausnahmen der EN 12927 – Seile, und der EN 1907 – Begriffsbestimmungen, abgeschlossen und mit dem Erscheinen ist noch heuer zu rechnen.
Der Werdegang der SeilbÜV 2013 wurde von der österreichischen Seilbahnbranche mit erheblicher Aufmerksamkeit verfolgt, haben doch die gesetzlichen Regelungen wesentlichen Einfluss auf die Interessen und Pflichten nahezu aller Beteiligten. Gesamter...
Zuverlässigkeit und Eignung von Betriebsbediensteten bei Seilbahnen mit Personenbeförderung
Der österreichische Tourismus ist ohne Seilbahnanlagen nicht denkbar, Wintertourismus würde kaum existieren, im Sommer haben Seilbahnanlagen in den vergangenen Jahren zunehmend zur Belebung von Wintersportregionen und sonstigen Ausflugszielen...
Neuer Erlass des bmvit betreffend den Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen (Lawinenerlass 2011)
Die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Seilbahn ist in Österreich das Vorliegen einer Konzession. Die Begriffe „öffentliche Seilbahn“ und „Konzession“ sind untrennbar miteinander verbunden. Die rechtliche Grundlage...
Das österreichische Bundesgesetz über Seilbahnen (SeilbG 2003) sieht vor, dass das Seilbahnunternehmen für jede Seilbahnanlage einen verantwortlichen Betriebsleiter sowie mindestens einen, höchstens jedoch drei Betriebsleiter-Stellvertreter zu...
„Die Statistik ist das richtige Addieren falscher Ziffern.“ Diese Definition von C. M. de Talleyrand scheint im ersten Moment stark übertrieben, enthält jedoch einen Punkt, der im Bereich der Statistik enorm wichtig ist. Stimmen die gelieferten...
Problemstellung In den hochbautechnischen Sicherheitsanalysen (§ 57 SeilbG 2003) werden oftmals wiederholt die bautechnischen Bestimmungen der Länder (z.B. TBV) aber auch die gemäß diesen Landesgesetzen dem Baurecht zuzuordnenden weiteren...
Über die Interaktion einzelner Fachgebiete im Zuge des seilbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens – die Problematik der unterschiedlichen Betrachtungsweisen von erforderlichen Maßnahmen
Rückblick: Wie war es früher? „In Österreich sollen die sichersten Seilbahnen betrieben werden.“ Diese vorbildliche nationale Zielsetzung wurde einst nicht nur im „Seilbahnland“ Österreich im Alleingang verfolgt. In vielen Ländern wurden nach...
„Erlass des BMVIT betreffend die Erhöhung der Sicherheit bei Ausstiegsvorgängen aus Sesseln von Seilbahnen durch zeitgerechtes Öffnen des Schließbügels“
Mit Datum 22. 10. 2008 hat das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Richtlinie R 6 ("Bestimmungen über Bergeeinrichtungen von Seilbahnen") herausgegeben. Ein Anlass für deren Erstellung...